Umgehungsgeschäft — Um|ge|hungs|ge|schäft, das (Rechtsspr.): Rechtsgeschäft, bei dem bestimmte Rechtsfolgen umgangen werden. * * * Umgehungsgeschäft, Rechtsgeschäft, durch das die Beteiligten einen verbotenen Zweck zu erreichen suchen, ohne formell einen… … Universal-Lexikon
Gesetzesumgehung — Als Gesetzesumgehung bezeichnet man ein Verhalten, das zwar nicht gegen den Wortlaut eines Gesetzes, wohl aber gegen seinen Sinn verstößt. Wird ausschließlich der Wortlaut umgangen, dadurch aber nicht der Sinn des Gesetzes verletzt, so liegt eine … Deutsch Wikipedia
Scheingeschäft — Ein Scheingeschäft begründet sich im deutschen Zivilrecht durch Abgabe einer Willenserklärung gegenüber einem anderen, ohne dass von beiden eine verbindliche Erklärung gewollt ist (Simulation, simuliertes Geschäft). In diesen Fällen fehlt es am… … Deutsch Wikipedia
Vorkaufsrecht — Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich… … Deutsch Wikipedia
Islamisches Bankwesen — (englisch Islamic Banking,مصرفية إسلامية ) beschreibt die Führung von Bankgeschäften in Übereinstimmung mit den Ethik Vorstellungen des Islam (kurz: Kein Gewinn ohne gleichwertige Sachwerte). Als solches ist es ein Teilbereich des Islamischen… … Deutsch Wikipedia
Strohmann — Stroh|mann [ ʃtro:man], der; [e]s, Strohmänner [ ʃtro:mɛnɐ]: Person, die von einer anderen vorgeschoben wird, um in deren Interesse und Auftrag einen Vertrag abzuschließen, ein Geschäft abzuwickeln o. Ä.: ein Strohmann kaufte für ihn die Aktien;… … Universal-Lexikon
Scheingeschäft — Schein|ge|schäft, das: ↑ Geschäft (1 a), das nur vorgetäuscht wird. * * * Scheingeschäft, simuliertes Geschäft, ein Rechtsgeschäft, bei dem sich beide Vertragsteile darüber einig sind, dass es nur zum Schein (also ohne Rechtsbindungswillen)… … Universal-Lexikon